Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen einer Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.
Damit lassen sich Schwachstellen in elektrischen Anlagen frühzeitig erkennen, durch die Energie verloren geht und/oder Folgeschäden auftreten könnten.